BerichteBerichte LeiblachtalBerichte Lochau

Lochau verordnet fünf neue Fahrradstraßen

Seit dem 1. April 2013 können Gemeinden in Österreich Straßenverbindungen mit großer Bedeutung für den lokalen und/oder regionalen Radverkehr als Fahrradstraße verordnen. Seit Anfang August 2022 gibt es jetzt auch in Lochau fünf neu verordnete und auch bereits gekennzeichnete Fahrradstraßen.

Dies sind wie folgt:

1. Am Dorfplatz von Kreuzung L1-Landstraße bis Haus Kugelbeerweg 4

2. Tannenstraße von Kreuzung L190-Lindauer Straße bis Kreuzung Bahnhofstraße

3. Bahnhofstraße/Wiesenweg/Kurzglend von Bahnhofstraße Haus 46 über den Wiesenweg zur Kreuzung Kurzglend links bis zur L18-Hörbranzer Straße Haus 12
4. Am Hoferfeld von Kreuzung L11-Eichenberger Straße bis Kreuzung Am Hoferfeld Haus 1

5. Erlenstraße/Weidenweg von Kreuzung Dr. Huber Straße – Erlenstraße bis zur Kreuzung Dr. Huber Straße Weidenweg.

Welche Regeln gelten in einer Fahrradstraße?

  • Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h (Verbesserungen im Bereich Umwelt- und Lärmschutz, Schutz der Kinder, verringerter Treibstoffverbrauch).
  • Radfahrende dürfen offiziell nebeneinander fahren, sie dürfen dadurch aber den motorisierten Verkehr nicht mutwillig behindern
  • motorisierter Verkehr darf auf Fahrradstraßen zu- und abfahren
  • die Durchfahrt für den motorisierten Verkehr durch eine Fahrradstraße ist standardmäßig nicht vorgesehen, kann aber mit entsprechender Begründung zugelassen werden.

Die geltenden Regeln einer Fahrradstraße ermöglichen ein schnelles und sicheres Vorankommen für Radfahrende, ohne dabei den motorisierten Verkehr auszuschließen.

Bericht + Bild: Gemeinde Lochau

Zeige mehr

ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"