Für mehr Sicherheit und Lebensqualität: Tempo 30 auf den Lochauer Gemeindestraßen
Man geht jetzt am besten zu Fuß oder nimmt das Fahrrad, vor allem ist es ratsam, die flächendeckende Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auf den Lochauer Gemeindestraßen einzuhalten. So viel zur neuen Verkehrssituation in Lochau.
Offiziell beschlossen, neu beschildert und gut sichtbar sind die „30 km/h-Beschränkungen“ sowie die neuen „Fahrrad-Straßen“ im Lochauer Ortsgebiet. Auf „Tempo 30“ wird an den jeweiligen Ortseingangstafeln hingewiesen. Zudem wurden diesbezüglich im gesamten Gemeindegebiet zahlreiche Verkehrs- und Hinweistafeln aufgestellt bzw. Fahrrad- und Geschwindigkeitssymbole auf dem Asphalt aufgetragen. Ausgenommen davon ist die Pfänderstraße.
Einstimmiger Beschluss
Mit einem einstimmigen, parteiübergreifenden Beschluss hat der Gemeindevorstand bereits im Frühjahr 2022 diese 30 km/h-Beschränkungs-Verordnung beschlossen. Dazu die Ausweisung der „Fahrrad-Straßen“ und im Besonderen auch die vielfach eingeforderte Beschilderung für eine „7,5-Tonagen-Beschränkung“ gegen den zunehmenden Lkw-Ziel- und Quellverkehr auf dem untergeordneten Lochauer Straßennetz als Verbindungen zwischen den hochrangigen Landesstraßen.
Mehr Sicherheit und mehr Lebensqualität
„Mit diesen Maßnahmen ging es uns im Besonderen um die Sicherheit unserer Bevölkerung in den dicht besiedelten Wohngebieten, es ging um die Verminderung von Gefahrensituationen, insbesondere für unsere Kinder, weiters um die Verringerung von Lärm-Emissionen für die geplagten Anrainer sowie um die Schonung der Umwelt und auch um die Einsparung von Energie-, sprich Benzinkosten“, so Bürgermeister Frank Matt und Vizebürgermeister Christophorus Schmid unisono, dies auch ganz im Sinne der Aktion „Lebenswertes Lochau“.
Appell, Hinweis und Kontrollen
Im Besonderen sind es die Alberlochstraße, die Bahnhofstraße und die Toni-Russ-Straße als äußerst stark benutzte „Durchzugsstraßen“ als Verbindungswege zwischen den Landesstraßen L 190, Hörbranzer-Straße, Landstraße (Ortsdurchfahrt) und Hofriedenstraße. Auf diesen Straßen wird die Polizei verstärkte Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung setzen.
Vorerst hofft, appelliert und zählt die Kommunalpolitik aber auf die Vernunft und Einsicht der Verkehrsteilnehmer. Auf den Landesstraßen gelten großteils noch die ausgewiesenen 40 km/h Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Über elektronische Anzeigenkästen ist es auch möglich, genau zu erheben, ob die Verkehrsteilnehmer sich mehrheitlich an die Geschwindigkeitsbeschränkung halten oder ob es Bereiche gibt, wo das gar nicht funktioniert.
Vorsicht auch auf den kleinen Nebenstraßen
Mit eingebunden in die 30 km/h-Beschränkungen sind auch die sogenannten Nebenstraßen, unter anderem der Schwendeweg, Hofacker-Straße, Kurzglend, die Straße Am Dorfplatz, Ruggburg-Straße oder die Tannenbach-Straße, Wellenau, Gehren, Klausmühle und die Neue Schanze in Lochau Süd.
Zusätzlich als eigene „Fahrradstraßen“ ausgewiesen wurden die Tannenstraße, Bahnhofstraße, Kurzglend und Wiesenweg, Erlenstraße und Weidenweg, die Straßen Am Dorfplatz und Am Hoferfeld. Auch hier sollten die Autofahrer mit ganz besonderer Vorsicht unterwegs sein.
Bericht und Fotos: Schallert / BMS