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CORONA UPDATE vom 06.04.2020

Begleitende Maßnahmen

Um Lockerungen durchführen zu können, braucht es lt. den Experten der Bundesregierung begleitende Maßnahmen, die das Risiko reduzieren, dass es zu einer zweiten Infektionswelle kommt.

Die Ausgangsbeschränkungen bleiben bis Ende April bestehen und werden bis dahin weiter evaluiert. Neben den Besorgungen des täglichen Bedarfs, darf man nach Ostern natürlich in alle Geschäfte einkaufen gehen, die dann geöffnet haben. Auch das Bewegen an der frischen Luft ist nach wie vor möglich – und dafür werden wir ab Dienstag nach Ostern die Bundesgärten wieder öffnen. Es wird aber strenge Einlasskontrollen geben und die Polizei wird kontrollieren, ob die Abstände eingehalten werden.

Ausweitung der „Maskenpflicht“

Neben den Supermärkten wird diese ab 14. April in allen Geschäften gelten, die geöffnet sind.
Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln wird es ab 14. April eine Verpflichtung geben, Mund und Nase zu bedecken.
Wenn kein Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung steht, kann auch ein Tuch oder ein Schal verwendet werden.
Am Arbeitsplatz sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam darüber entscheiden.

Bildungsbereich

Im Bildungsbereich bleibt die bestehende Regelung jedenfalls bis Mitte Mai bestehen.

Bis Ende April wird die weitere Entwicklung evaluiert und dann wird festgelegt, wie die weitere Vorgehensweise ist.

Matura und Lehrabschlüsse können aber jedenfalls unter strengen Auflagen durchgeführt werden und werden bereits ab Anfang Mai wieder in die Schule zurückkehren.

Für alle weiteren Kinder ist selbstverständlich eine Betreuung im Kindergarten oder der Schule sichergestellt, falls die Betreuung nicht zuhause erfolgen kann.

An den Universitäten sollen bis auf weiteres die Lehrveranstaltungen auf digitale Weise stattfinden – Prüfungen können stattfinden, wenn die entsprechenden Auflagen eingehalten werden.

Zu weiteren Details wird Bundesminister Faßmann noch in den kommenden Tagen die Medien informieren.

Handel und Dienstleistungen

Ab 14.4. können kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Waren und Handwerksbetriebe wieder unter den folgenden Bedingungen öffnen:
o Max. 400m² Verkaufsfläche
o Nur 1 Kunde pro 20 m²
o Sicherstellen der maximalen Kapazität durch Einlasskontrolle
o Kunden und Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen
o Regelmäßiges Desinfizieren muss sichergestellt werden

Bau- und Gartenmärkte können auch bereits ab 14.4. aufsperren unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche – die weiteren Auflagen gelten selbstverständlich auch in diesem Bereich
Die 400 m² Grenze gilt für die gesamte Fläche von Einkaufszentren.

Ab 1. Mai können alle Geschäfte für den Verkauf von Waren sowie Friseure unter strengen Auflagen öffnen.

Alle anderen Dienstleistungsbereiche inkl. Hotels und Gastronomie werden bis Ende April evaluiert mit dem Ziel ab Mitte Mai eine stufenweise Öffnung zu ermöglichen.

Veranstaltungen: Bis Ende Juni werden keine Veranstaltungen stattfinden. Bis Ende April wird entschieden, was über den Sommer möglich sein wird.

Beitrag: Regio Leiblachtal www.leiblachtal.at

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